Verwaltungsgerichtshof
29.02.1980
0036/79
GRS wie 2675/55 E 24. Juni 1959 VwSlg 5002 A/1959 RS 2
Der Umstand, da jemand die Arbeitnehmer aufnimmt und sich als Zahlstelle für die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer betätigt, kann für sich allein für die Frage der Arbeitgeberschaft nicht von Bedeutung sein.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1274/79