Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

0036/79

Rechtssatz

Wer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt, kann nicht Mitbeteiligter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1274/79