Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1980

Geschäftszahl

3519/78

Rechtssatz

Die Widmung eines Gebietes als Bauland im Rahmen der örtlichen Raumplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ohne weiteres dem Grundvermögen zuzuordnen.