Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1979

Geschäftszahl

3409/78

Rechtssatz

Bei der Führung der Dienstaufsicht über das Personal einer Dienststelle kommt es weder auf die absolute Zahl noch auf die dienstrechtliche Stellung der der Dienstaufsicht des Zulagenwerbers unterstellten Bediensteten an.