Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1979

Geschäftszahl

3272/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/11/05 2326/57 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach Paragraph 109, BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.

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E 5.11.1958, 2326/57 #1 VwSlg 1905 F/1958;

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1980/1, S 38;