Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1980

Geschäftszahl

3259/78

Rechtssatz

Die Beschwerdelgitimation vor dem VwGH kann nur demjenigen zukommen, dem gegenüber ein (abgabenrechtlicher) Bescheid ergangen ist oder dem gegenüber ein solcher Bescheid wirkt.