Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1980

Geschäftszahl

3200/78

Rechtssatz

Im Beitragsbescheid müssen die Kriterien für die Bestimmung des Gesamtbetrages an Interessentenbeiträgen und für dessen Aufteilung auf die einzelnen Interessenten offen dargelegt werden.