Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1980

Geschäftszahl

3200/78

Rechtssatz

1) Artikel 4, B-VG gewährleistet kein subjektives, vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts verfolgbares Recht (VfSlg 5393 aus 1966,, VfGH 5.3.1980, B 620/78).

2) Keine Bedenken, daß das FremdenverkehrsG OÖ 1965 gegen Artikel 4, B-VG verstieße. Die durch Artikel 4, B-VG gewährleistete Wirtschaftsgebietseinheit kann im Bundesstaat nicht eine völlige Rechtseinheit bedeuten. Die Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit können landesgesetzlich verschieden geregelt sein (VfSlg 1281 aus 1929,, 1411 aus 1931,, 1462 aus 1932,).