Verwaltungsgerichtshof
24.09.1979
3193/78
GRS wie 0993/65 B 16. Juni 1965 RS 1
Dem Bewerber um die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis kommt Parteistellung nicht zu. Es besteht daher keine Verpflichtung der Behörde, über einen auf Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis abzielenden Antrag bescheidmäßig abzusprechen (Hinweis E 9.11.1949, 0005/48, 0006/48, 0703/48, VwSlg 1079 A/1949 und B 2.2.1956, 0133/56, VwSlg 3963 A/1956).