Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1979

Geschäftszahl

3150/78

Rechtssatz

Die Erörterung von Einwendungen, die sich auf Paragraph 81, GewO 1973 stützen, ist dem Verfahren betreffend die Änderung der genehmigten Anlage vorbehalten.