Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1980

Geschäftszahl

3132/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1168/77 E 8. November 1977 VwSlg 5183 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Bezüge eines nahen Angehörigen aus einem Dienstverhältnis, die über das hinausgehen, was unter gleichen Voraussetzungen Fremden gezahlt wird, führen zu einer freigebigen Zuwendung, sofern nicht etwa die Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht vorliegt und sofern beim Zuwendenden der Bereicherungswille vorhanden ist. Dieser Bereicherungswille kann allerdings auch aus dem Sachverhalt erschlossen werden.