Verwaltungsgerichtshof
27.03.1979
3061/78
Bestand zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides des Einigungsamtes unbestrittenermaßen kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Betriebsratsobmann (Bf) und der Arbeitgeberin mehr, dann fehlt es an der Zuständigkeit des EA, über die beantragte Zustimmung zur Entlassung oder Kündigung zu entscheiden (VJ: VfGH 29.11.1976, B 247/75).
Besprechung in:
ZAS 1981/3, S 108;
DRdA 1981/1, S 48;