Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1978

Geschäftszahl

3045/78

Rechtssatz

Unabhängig von der MELDUNG einer Wohnsitzänderung iSd Bestimmungen des Meldegesetzes ist in Erfüllung der Meldepflicht nach Paragraph 21, WaffG jedenfalls gesonderte Meldung zu erstatten.

Beachte

y24523;