Unabhängig von der MELDUNG einer Wohnsitzänderung iSd Bestimmungen des Meldegesetzes ist in Erfüllung der Meldepflicht nach § 21 WaffG jedenfalls gesonderte Meldung zu erstatten.Unabhängig von der MELDUNG einer Wohnsitzänderung iSd Bestimmungen des Meldegesetzes ist in Erfüllung der Meldepflicht nach Paragraph 21, WaffG jedenfalls gesonderte Meldung zu erstatten.