Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1979

Geschäftszahl

3024/78

Rechtssatz

Im Interesse einer genauen Zulagenbemessung kann es zweckmäßig oder erforderlich sein, Zwischenstufen der Belastung, die zwischen der Belastung des Anspruchberechtigten und der höchsten Belastung bestehen, festzustellen und die dem Beamten gebührende Verwendungszulage aus der höchsten Zulage unter Berücksichtigung der Zwischenstufen abzuleiten.