Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1979

Geschäftszahl

3024/78

Rechtssatz

Bei der Bemessung der Zulage ist ein Verhältnis zwischen der Belastung des anspruchsberechtigten Beamten zur höchsten tatsächlich vorkommenden Belastung herzustellen.