Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1979

Geschäftszahl

3024/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1709/76 E 17. Februar 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Die Zahl der dem Beamten zugewiesenen Bediensteten ist ein Kriterium für die Bemessung der Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG 1956, weil höhere Verantwortung Ausfluss einer Leitungsaufgabe ist, weshalb erhebliche Unterschiede der Zahl des jeweils unterstellten Bediensteten zu berücksichtigen sind.