Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

3016/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1554/78 E 20. April 1979 RS 2

(hier: Die von der Behörde als "bestimmte Tatsachen" angenommenen Umstände wurden entgegen der Vorschrift des Paragraph 66, Absatz 3, nicht ausreichend gewertet)

Stammrechtssatz

Ausführungen welche Kriterien bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit in Betracht zu ziehen sind, insb vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus (Hinweis E 19.1.1979, 0666/78).