Verwaltungsgerichtshof
29.02.1980
3016/78
GRS wie 1554/78 E 20. April 1979 RS 2
(hier: Die von der Behörde als "bestimmte Tatsachen" angenommenen Umstände wurden entgegen der Vorschrift des Paragraph 66, Absatz 3, nicht ausreichend gewertet)
Ausführungen welche Kriterien bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit in Betracht zu ziehen sind, insb vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus (Hinweis E 19.1.1979, 0666/78).