Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

3016/78

Rechtssatz

Wann das Tatbestandsmerkmal "besonders gefährliche Verhältnisse" angenommenen werden darf, hat die Verwaltungsbehörde unabhängig von der gerichtlichen Wertung der Straftat zu entscheiden.