Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1980

Geschäftszahl

2991/78

Rechtssatz

Ausführungen ob ein Grundstück im Grünland (Bauhoffnungsland) als Grundstück mit besonderem Wert anzusehen ist. Die Absicht, einen Aussiedlerhof zu errichten, begründet den Wert dieses Grundstück als Grundstück mit besonderem Wert nicht.