Verwaltungsgerichtshof
28.04.1980
2991/78
Ausführungen ob ein Grundstück im Grünland (Bauhoffnungsland) als Grundstück mit besonderem Wert anzusehen ist. Die Absicht, einen Aussiedlerhof zu errichten, begründet den Wert dieses Grundstück als Grundstück mit besonderem Wert nicht.