Verwaltungsgerichtshof
29.02.1980
2952/78
Die Frage der Notwendigkeit der neuerlichen Ablegung der Lenkerprüfung (wegen der langen Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung) ist kein Kriterium für die Zulässigkeit der Entziehung der Lenkerberechtigung.