Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

2952/78

Rechtssatz

Die Frage der Notwendigkeit der neuerlichen Ablegung der Lenkerprüfung (wegen der langen Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung) ist kein Kriterium für die Zulässigkeit der Entziehung der Lenkerberechtigung.