Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1979

Geschäftszahl

2920/78

Rechtssatz

Der zweite Satz des Paragraph 7, Absatz eins, bedeutet nicht, daß das Arbeitsamt einem im Konkurs angemeldeten und dort festgestellten Anspruch ohne weitere Prüfung den Charakter eines gesicherten Anspruches zuerkennen muß, wenn sich aus dem Sachverhalt das Gegenteil ergibt. Allgemeine Ausführungen zur Grenzen der Bindung nach Paragraph 7, Absatz eins,

Beachte

Besprechung in:

ZAS 1981/1, S 31 Kritik von Rechberger;