Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1979

Geschäftszahl

2882/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2150/74 E 31. März 1977 VwSlg 9288 A/1977 RS 1 (Gefahr durch Blindgänger)

Stammrechtssatz

Die Gefahr der Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten stellt nur dann eine "besondere Gefahr" für Gesundheit und Leben dar, wenn eine erhebliche Überschreitung der im Alltagsleben gegebenen Gefahr vorliegt.