Verwaltungsgerichtshof
04.04.1979
2882/78
GRS wie 2150/74 E 31. März 1977 VwSlg 9288 A/1977 RS 1 (Gefahr durch Blindgänger)
Die Gefahr der Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten stellt nur dann eine "besondere Gefahr" für Gesundheit und Leben dar, wenn eine erhebliche Überschreitung der im Alltagsleben gegebenen Gefahr vorliegt.