Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1979

Geschäftszahl

2850/78

Rechtssatz

Einkünfte aus einer mit dem Ausbildungsziel nicht zusammenhängenden unselbständigen Tätigkeit fallen nicht unter Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 17, EStG 1972. Die Voraussetzungen für diesen Befreiungstatbestand müssen vom Steuerpflichtigen unter Anbot geeigneter Nachweise dafür behauptet werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

3004/78

3005/78

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002850.X03