Verwaltungsgerichtshof
09.03.1979
2850/78
Die Lohnsteuerbegünstigung von in Überstundenentlohnungen enthaltenen Zuschlägen für Mehrarbeit setzt voraus, daß Zahl und zeitliche Lagerung aller einzelnen vom einzelnen Dienstnehmer geleisteten Überstunden genau feststehen vergleiche Zl 1930/78, 638/78 ua).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
3004/78
3005/78
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002850.X01