Verwaltungsgerichtshof
21.05.1979
2847/78
Nach dem 1.9.1978 in Hinsicht auf die Leistungsfeststellung der Lehrer erfolgten Inkrafttreten des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ist die beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst errichtete Dienstbeurteilungsoberkommission (Paragraph 15, Absatz 3 und Paragraph 21, Absatz 3, LDP) zur Erlassung einer Berufungsentscheidung nicht mehr zuständig.