Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1979

Geschäftszahl

2827/78

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Berufungsbehörde bei der gegebenen Sachlage - die Erstbehörde stützte die Konzessionsentziehung auf Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GewO, die Berufungsbehörde bei einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt auf Paragraph 89, GewO - "in der Sache selbst" entschieden hat.