Verwaltungsgerichtshof
09.11.1979
2827/78
Ausführungen darüber, daß die Berufungsbehörde bei der gegebenen Sachlage - die Erstbehörde stützte die Konzessionsentziehung auf Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GewO, die Berufungsbehörde bei einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt auf Paragraph 89, GewO - "in der Sache selbst" entschieden hat.