Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1979

Geschäftszahl

2819/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0100/50 B 22. Februar 1950 RS 1

(Hinweis B 19.1.1967, 1757/66, 1758/66, VwSlg 7060 A/1967)

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Mängelverbesserung einer Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückzuweisen ist.