Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

2805/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1622/77 E 16. Februar 1979 RS 3

Stammrechtssatz

Der Paragraph 5, Absatz eins, StVO enthält kein Tatbestandsmerkmal, wonach dem Lenker bewußt sein muß, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden. (Hinweis auf E vom 30.3.1965, 0997/64).