Verwaltungsgerichtshof
10.01.1979
2742/78
GRS wie 0596/50 B 21. September 1951 VwSlg 2235 A/1951 RS 1
Die Bestimmung, daß bei der Besetzung frei gewordener Dienstposten Beamte einer niedrigeren Verwendungsgruppe, welche die für den Dienstposten vorgeschriebene Dienstprüfung abgelegt haben, bei sonst gleicher Eignung vorzugsweise zu berücksichtigen sind, begründet für diese Beamten keinen Rechtsanspruch.