Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1979

Geschäftszahl

2694/78

Rechtssatz

Der Zwang der Umstände - Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Abstammung - schließt die Freiwilligkeit der Auswanderung nicht aus (Hinweis E 10.5.1972, 1966/71).