Verwaltungsgerichtshof
24.10.1980
2662/78
Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.