Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1982

Geschäftszahl

2635/78

Rechtssatz

Ausführungen über den Inhalt eines Engagementvertrages (hier: da die Musiker nicht ihre Arbeitskraft unter Bindung an Weisungen, sondern eine Leistung, nämlich eine musikalische Darbietung, bzw Darbietungen geschuldet haben, ist die belangte Behörde ZU UNRECHT vom Bestehen eines Dienstverhältnisses ausgegangen).