Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1981

Geschäftszahl

2628/78

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Beibehaltung des Wiener oder der Begründung eines Londoner Wohnsitzes durch die im Dezember 1936 zunächst mit befristeter Einreisegenehmigung nach England gezogenen Bfin, die dort im März 1937 einen dort ansäßigen Mann geheiratet hat, jedoch (nach ihrer Behauptung) mit ihrem Ehegatten nach Wien zurückzukehren beabsichtigte.