Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1979

Geschäftszahl

2526/78

Rechtssatz

Die objektive Eigenschaft eines Gebäudeteiles, eine Wohnung zu sein, geht auch durch eine widmungswidrige Verwendung als Büro - ohne wesentliche bauliche Veränderung - nicht verloren (Hinweis E 1.2.1968, 1115/67, VwSlg 3717 F/1968 und E VS 28.10.1977, 1891/74, VwSlg 5182 F/1977).