Verwaltungsgerichtshof
06.02.1979
2315/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/02/20 2831/78 1
Unbeschadet des grundsätzlichen Vorranges der grammatikalischen Interpretation (VwSlg 5085 F/1977) muß diese jedenfalls dort versagen, wo nach dem reinen Gesetzeswortlaut Unvollziehbares normiert wäre.