Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Geschäftszahl

2260/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0561/68 B 18. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Abweisung eines gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein.