Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Geschäftszahl

2260/78

Rechtssatz

Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem Paragraph 13, AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.