Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Geschäftszahl

2260/78

Rechtssatz

Ausführungen zur Unterscheidung zwischen den Anträgen auf "Wiederausfolgung des Führerscheines" gem Paragraph 74, Absatz 2, KFG und auf "Erteilung (Wiedererteilung) der Lenkerberechtigung"; nur letzterer kommt - wie bei einer Entziehung gem Paragraph 73, KFG - in Betracht, wenn die Lenkerberechtigung gem Paragraph 74, Absatz eins, KFG - im Zusammenhalt nicht mit Paragraph 57, AVG 1950 und mangels Erhebung einer Vorstellung daher rechtskräftig ohne Festsetzung einer bestimmten Dauer - entzogen wurde .

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

82/11/0270 E VS 28. November 1983 VwSlg 11237 A/1983 RS 3; (RIS: abwh)