Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1978

Geschäftszahl

2256/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1133/75 E 6. Mai 1976 VwSlg 9050 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Grundsätzlich ist die Zulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GG 1956 derart zu bemessen, dass für den Unterschied der Leistung zur unmittelbar nächsthöheren Dienstklasse ein halber Vorrückungsbetrag gebührt.