Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1979

Geschäftszahl

2199/78

Rechtssatz

Das Sitzen in einem PKW, aber auch das mehrfache Befahren ein- und desselben Straßenzuges der Innenstadt stellen nicht Handlungen dar, die für sich allein erkennbar zum Ausdruck bringen, daß durch sie entgeltlicher Geschlechtsverkehr angebahnt werden soll.