Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1978

Geschäftszahl

2197/78

Rechtssatz

Ein im Krankenstand befindlicher Schulleiter ist zur Erteilung von Weisungen an seinen Vertreter zuständig.

Beachte

Besprechung in:

ÖffBed 1979/2 S 13;