Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2083/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2018/78 E 10. Jänner 1979 VwSlg 9733 A/1979 RS 5

Stammrechtssatz

Die rechtsirrige Aufnahme von Begründungselementen in den Spruch eines Bescheides verletzt kein Recht des Bfrs.