Verwaltungsgerichtshof
10.01.1979
2018/78
GRS wie 0901/73 E 10. September 1973 VwSlg 8453 A/1973 RS 1
Die organisatorische Eingliederung eines Aufgabenbereiches einer Dienststelle in eine andere Dienststelle stellt einen wichtigen dienstlichen Grund für die Versetzung des mit diesem Aufgabenbereich befassten Personal zu der nunmehr sachlich zuständigen Dienststelle dar.