Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2018/78

Rechtssatz

Ein in Verletzung des Parteiengehörs (hier nach Paragraph 67, Absatz 7, DP) bestehender Verfahrensmangel ist durch ein vorangegangenes Dienstrechtsmandat saniert, weil damit der Partei das Vorbringen ihrer Einwendungen im Rahmen der Vorstellung möglich war.