Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2018/78

Rechtssatz

Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG 1956 ist trotz Rechtskraft des Bescheides über deren Gebührlichkeit einzustellen, wenn mit Wegfall der vom Beamten bekleideten Leitungsfunktion eine wesentliche Änderung des für den Anspruch maßgebenden Sachverhalts eingetreten ist.