Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2018/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2924/76 E 10. März 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn als Folge einer sachlich begründeten organisatorischen Umgliederung die bisherige Dienststelle eines Beamten aufgelöst wird, ergibt sich schon daraus allein zwingend das wichtige dienstliche Interesse an seiner Versetzung. Auf in Paragraph 67, Absatz 4, DP angeführte Umstände ist dann nicht einzugehen.