Verwaltungsgerichtshof
10.01.1979
2018/78
GRS wie 2924/76 E 10. März 1977 RS 1
Wenn als Folge einer sachlich begründeten organisatorischen Umgliederung die bisherige Dienststelle eines Beamten aufgelöst wird, ergibt sich schon daraus allein zwingend das wichtige dienstliche Interesse an seiner Versetzung. Auf in Paragraph 67, Absatz 4, DP angeführte Umstände ist dann nicht einzugehen.