Verwaltungsgerichtshof
28.06.1979
1955/78
GRS wie 1332/67 E 10. Mai 1968 RS 6
(hier: zum Begriff "frisches Abwasser").
Ein von einem tauglichen Sachverständigen erstelltes, mit den Erfahrungen des Lebens und den Denkgesetzen nicht in Widerspruch stehendes Gutachten kann in seiner Beweiskraft nur durch ein gleichwertiges Gutachten bekämpft werden.