Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1979

Geschäftszahl

1955/78

Rechtssatz

Die NÖ BO enthält keine Bestimmung, welche der Baubehörde im Interesse der Anrainer die bescheidmäßige Vorschreibung einer höchstzulässigen Lärmimmissionsgrenze vorschreibt.