Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1979

Geschäftszahl

1955/78

Rechtssatz

Ausführungen, ob unter dem Gesichtspunkt der Geruchsbelästigung von Anrainern im Gegenstande die Auflage ..." Der Betrieb der Kläranlagen bzw die Wartung hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Funktionsfähigkeit gewährleistet ist..." undeutlich und zu allgemein gehalten sei.