Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1978

Geschäftszahl

1902/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0897/70 E 11. November 1970 RS 1

Stammrechtssatz

In einem Verfahren, in welchem lediglich die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen für eine Nachversicherung und nicht die Frage der Nachversicherung als solcher strittig ist, endet der Instanzenzug beim Landeshauptmann (Hinweis auf E vom 13.2.1963, Zl. 0391/62)